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Fachanwälte für Arbeitsrecht und Sozialrecht in Düren, Euskirchen und Köln

Unser Stolz: So bewerten uns unserer Mandanten bei anwalt.de - Rechtsanwalt Derkorn!

Seit mehr als 25 Jahren vertreten wir engagiert Interessen unsere Mandanten mit Büros in Düren, Euskirchen und Köln. Wir sind hier anwaltliches Urgestein für Arbeitsrecht und Sozialrecht im Rheinland in Köln und westlich von Köln.

Wir, das ist auch

Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeitsrecht Sozialrecht in Köln Düren Euskirchen Oliver Derkorn Spezialist für Berufsunfähigkeit Versorgungswerke Haftung Steuerberaterversicherungsbeiträge

Oliver Derkorn, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Fachanwalt für Sozialrecht

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Zur Person - Oliver Derkorn

Oliver Derkorn, geboren in Leverkusen,

  • Geboren in Leverkusen, einige Jahre seiner Jugend als Deutscher in der Türkei verbracht,
  • nach Abitur, Kochlehre, Wehrdienst und Jurastudium war er ab 1999 einige Jahre als angestellter Rechtsanwalt in Großkanzleien beschäftigt.
  • Danach wurde er Partner bei Dr. Kunzmann und Partner.
  • seit 2001 als Referent in der Fortbildung für Betriebsräte aktiv
  • Fachanwalt für Arbeitsrecht seit 2003 und Fachanwalt für Sozialrecht seit 2014.
  • Spezialgebiete:

  • Beitragsnachfoderung der Sozialversicherung abwehren
  • Schadensersatzforderung gegen Steuerberater wegen Beitragsnachforderung der Renteversicherung
  • Berufsunfähigkeit in Versorgungswerken
  • Verheiratet und Vater zweier heranwachsender Söhne.

    Wir helfen gerne!

    Wir helfen Ihnen gerne, falls wir die richtigen für Sie sind:

    Rufen Sie uns doch einfach an:

    02251970080.
    Telefon Fachanwälte Arbeitsrecht Sozialrecht

    Ein Vorgespräch über Ihre Probleme und ob wir helfen können, ist kostenlos. Und welches Honorar im Ernstfall auf Sie zukommt, können wir auch gleich klären.

    E-Mails sind auch möglich, kanzlei@drkup.de, aber achten Sie auf die Risiken! Jeder kann mitlesen, und alles wird irgendwo gespeichert sein.

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    Abweichende Meinung? - Gerne!

    Sollte irgend jemand einen Fehler auf dieser Homepage finden, sollte jemand der Ansicht sein, unsere Darstellung sei zu tendenziös und zu kritisch eingestellt gegenüber dem Insolvenzverfahren, sollte gar jemand sich beleidigt oder verleumdet fühlen (was niemals unsere Absicht war und ist), so bitten wir ihn, sich umgehend an uns zu wenden und in die Diskussion einzusteigen. Wir freuen uns über jede Resonanz, gerade auch über kritische Reaktionen. Und wir überprüfen unsere Standpunkte ständig und hören gerne andere, hoffentlich neue Argumente.

    Wichtiger Hinweis für Beiträge zum Thema Recht im Internet

    - angelehnt an die Hinweise der deutschen Wikipedia zu Rechtsthemen.

    Unsere Beiträge im Internet dienen der allgemeinen Information, nicht der Beratung bei individuellen rechtlichen Anliegen. Allein aufgrund der Tatsache, dass das Recht sich ständig ändert, können unsere Beiträge nie zu 100 % richtig sein. Was gestern noch absolut zutreffend war, mag heute durch ein Urteil eines Gerichts oder durch den berühmten Federstrich des Gesetzgebers abgrundtief falsch geworden sein.

    Auch wenn die Autoren ständig darum bemüht sind, Beiträge zu verbessern, ist es möglich, dass Aussagen unrichtig, unvollständig, verfälscht, veraltet oder noch nicht gültig sind.

    Verwenden Sie Informationen aus dem Internet, von dieser oder von anderen Seiten, keinesfalls für rechtliche Einschätzungen und zur Grundlage wichtiger Entscheidungen, ohne zusätzlich sachkundigen Rat eingeholt zu haben.

    Wenden Sie sich wegen Ihres Anliegens an einen Anwalt, einen Interessenverband oder an eine Beratungsstelle. Diese haften für Fehler und haben in der Regel auch eine Haftpflichtversicherung, die für solche Schäden eintritt. Wer meint, er könne sich solchen Rechtsrat aus finanziellen Gründen nicht erlauben, kann sich zuvor einen Berechtigungsschein für Beratungshilfe beim zuständigen Amtsgericht besorgen.

    Beachten Sie, dass in vielen Rechtsangelegenheiten Fristen laufen, deren Versäumen Ihnen zum Nachteil gereichen kann. Diese Fristen können oft sehr kurz sein. Es gibt Maßnahmen, die müssen "unverzüglich" ergriffen werden. "Unverzüglich" heißt nach der gesetzlichen Definition: ohne jegliches schuldhaftes Zögern. Bereits leichte Fahrlässigkeit genügt als Schuld.

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